Im Rahmen dieser Satzung lautet die Definition des FORUMS DEUTSCHSPRACHIGER NAMIBIER (DAS FORUM) wie folgt:

Eine Vereinigung deutschsprachiger Namibier, welche die freimütige Diskussion von Ideen und Ansichten, die offenherzige Kommunikation sowie die kritische Erwägung aktueller Themen von öffentlichem Interesse fördert, mit dem Ziel, die vorherrschende Meinung ihrer Mitglieder zu ergründen und in ihrem Interesse Stellung zu beziehen.

Präambel

Im Bewusstsein staatsbürgerlicher Verantwortung und aus Liebe und Loyalität zu Namibia ist es das Bestreben des FORUMS DEUTSCHSPRACHIGER NAMIBIER – innerhalb der Vielzahl an Sprach- und Kulturgruppen Namibias –, wirksam und aussagekräftig am öffentlichen Geschehen des Landes teilzunehmen und sich als integraler Teil der namibischen Gesellschaft zum Wohle des Landes und seiner Bevölkerung einzubringen.

Zielsetzungen

  1. Durch regelmäβige Begegnung, Kommunikation und Dialog – sowohl innerhalb der deutschsprachigen Gemeinschaft als auch mit anderen Sprach-, Kultur- oder Interessengruppen – setzt sich das FORUM für gegenseitige Akzeptanz, Verständnis und Vertrauen ein, um die Integration und das friedliche Zusammenleben innerhalb der namibischen Gesellschaft im nationalen Interesse zu fördern und zu festigen.
  2. Das FORUM erörtert regelmäβig relevante politische, soziale, wirtschaftliche, kulturelle oder andere Themen der aktuellen Diskussion, um gegebenenfalls öffentlich Stellung zu beziehen.
  3. Das FORUM setzt sich für eine gerechte und nachhaltige gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklung Namibias ein, indem es Expertise, soweit vorhanden, in den Bereichen Bildung, Kultur, Rechtsprechung, Politik und Wirtschaft einbringt.
  4. Das FORUM trägt dazu bei, die Attraktivität Namibias als Wirtschaftsstandort zu fördern und gegebenenfalls als Vermittler zwischen lokalen und ausländischen Unternehmen und Institutionen zu wirken.
  5. Das FORUM verpflichtet sich, die vorurteilsfreie Einhaltung und Durchführung der Gleichberechtigung aller Namibier in allen Bereichen einzufordern und zu verteidigen, wie es in den Grundrechten der Verfassung vorgesehen ist.
  6. Das FORUM vertritt seine Interessen und Bedenken gegenüber den Medien, öffentlichen Körperschaften und Institutionen sowie anderen Interessengruppen im Sinne dieser Zielsetzungen.

Mitgliedschaft

Das Forum Deutschsprachiger Namibier setzt sich zusammen aus der Gemeinschaft Deutschsprachiger jeglicher ethnischer Herkunft mit namibischer Staatsangehörigkeit sowie Deutschsprachiger anderer Staatsangehörigkeiten, die Namibia als ihr dauerhaftes Domizil gewählt haben.

Die Satzung (Kurzfassung)

In diesem Sinne verabschiedeten die Mitglieder des FORUMS die folgende Satzung:

  • NB: Die einzige gesetzlich ausschlaggebende Fassung ist die in englischer Sprache
  • Der Gebrauch der maskulinen Form schlieβt Personen mӓnnlichen sowie weiblichen Geschlechts ein.

1. Sitz und Status des FORUMS

  1. Das Hauptbüro des FORUMS ist in Windhoek gelegen.
  2. Das FORUM agiert als eine gemeinnützige Vereinigung (ohne Gewinnmotiv), und die Teilnahme ist freiwillig.
  3. Das FORUM besteht als gesetzliche Körperschaft ‚universitas personarum‘, gesondert von den Mitgliedern, mit eigenverantwortlichen Rechten und Verpflichtungen sowie allen Befugnissen, seine Zielsetzungen zu verwirklichen.
  4. Das FORUM ist befugt, Mitgliedschaftsbeiträge einzufordern sowie weitere finanzielle Mittel in Form von Schenkungen, Spenden und anderen Zuwendungen aufzubringen bzw. anzunehmen.
  5. Das FORUM kann Angliederungen mit anderen Organisationen eingehen, deren Zielsetzungen denen des FORUMS nicht widersprechen.

2. Struktur und Aufbau des FORUMS

  1. Die Hauptkörperschaft des Forums bilden die Mitglieder, die mindestens einmal jährlich in einer Generalversammlung – der Jahreshauptversammlung – zusammentreten. Je nach Bedarf gibt es eine weitere Generalversammlung – die Auβergewöhnliche Mitgliederversammlung.
  2. Das Forum wird durch einen Hauptvorstand geleitet, welcher durch die Mitglieder gewählt wird und für die Erledigung der Tagesgeschäfte verantwortlich ist.
  3. Der Hauptvorstand wird durch das Sekretariat unterstützt, welches sich aus einem hauptamtlichen Sekretär und dem notwendigen Personal zusammensetzt, um gewissenhaft alle verwaltungstechnischen Aufgaben im Auftrag des Hauptvorstandes durchführen zu können.
  4. Der Hauptvorstand kann Unterausschüsse, bestehend aus Forumsmitgliedern, benennen, deren Funktion es ist, sich bestimmter Themen anzunehmen, um diese im Sinne der Zielsetzungen zu fördern.
  5. Eine Gruppe von mindestens 20 Mitgliedern, die in oder um einen Ort (einschließlich Windhoek) leben, sind befugt, ein Orts-Forum oder einen Gesprächskreis (z.B. Gesprächskreis Swakopmund) zu gründen, welcher seinen eigenen Vorstand wählt.
  6. Wenn es zwei oder mehr Orts-Fora/Gesprächskreise im Lande gibt, sind diese befugt, einen Beirat zu gründen, dem jeweils bis zu zwei ihrer Vorstandsmitglieder angehören können. Der Beirat wählt einen eigenen Vorsitzenden sowie einen Sekretär aus seinen Mitgliedern und trifft sich in regelmäβigen Abständen in beratender Funktion ohne Stimmrecht mit dem Hauptvorstand des Forums.
  7.  Mitglieder des Forums, die ein spezielles Interesse sowie entsprechende Kenntnisse bzw. Qualifikationen bezüglich eines bestimmten Themas haben, welches von besonderer Bedeutung für das Land im Allgemeinen oder für die Deutschsprachigen im Besonderen ist, können eine Arbeitsgruppe bilden, um eine gezielte Vorgehensweise zu entwickeln, sich dieses speziellen Themas anzunehmen. Dazu bedarf es eines motivierten Antrages an den Hauptvorstand sowie dessen Zustimmung, und die Vorgehensweise ist grundsätzlich an die Zielsetzungen des Forums gebunden.

3. Einzelheiten zur Mitgliedschaft

  1. Es gibt drei Arten der Mitgliedschaft:
    • Normale Mitgliedschaft: Ist auf Antrag offen für alle Deutschsprachigen jeglicher ethnischer Herkunft mit namibischer Staatsangehörigkeit sowie für Deutschsprachige anderer Staatsangehörigkeiten, die Namibia als dauerhaftes Domizil gewählt haben.
    • Korporative Mitgliedschaft: Auf Antrag für Firmen und Institutionen, die die Mitgliedschaft im Forum wünschen; sie werden durch eine designierte Person mit einer einzelnen Mitgliedsstimme vertreten.
    • Ehrenmitgliedschaft: Ist vorgesehen für Personen, die sich auf besondere Weise um das Forum verdient gemacht haben, und durch den Hauptvorstand identifiziert und einer Generalversammlung der Mitglieder zur Annahme als Ehrenmitglieder vorgeschlagen werden.
  2. Der Hauptvorstand kann erwägen, ob es wünschenswert ist, einen Schirmherrn für das Forum zu ernennen, welche Kriterien diese Person erfüllen muss und welche Funktionen sie ausüben soll. Sollte eine entsprechende Person identifiziert werden, wird diese den Mitgliedern im Rahmen einer Generalversammlung zur Annahme vorgeschlagen.
  3. Der Antrag auf Mitgliedschaft wird schriftlich per Antragsformular an den Hauptvorstand gerichtet, welcher über die Aufnahme entscheidet. Teilnehmer an der Gründungsversammlung, die einen entsprechenden Mitgliedsantrag einreichen, werden als Gründungsmitglieder eingetragen.
  4. Keine Person, die krimineller Vergehen irgendwelcher Art, insbesondere rassistischer Vergehen, für schuldig befunden wurde, darf Mitglied des Forums werden oder bleiben.
  5. Die Mitgliedschaft im Forum kann beendet werden:
    • Durch schriftliche Kündigung des Mitglieds;
    • Bei Versäumnis der Entrichtung des Mitgliedsbeitrages für die Dauer von zwei Jahren;
    • Durch einen 2/3 Mehrheitsbeschluss des Hauptvorstands, wenn das Mitglied den Ruf des Forums geschädigt hat, oder in schwerwiegendem Widerspruch zu Satzung oder Zielsetzungen des Forums auftritt;
    • Der Ausschluss eines Mitglieds muss schriftlich motiviert werden und kann in einer Generalversammlung zur Berufung gebracht werden, auf der sich das Mitglied auch verteidigen kann.
  6. Die Pflichten der Mitglieder beinhalten die gewissenhafte Einhaltung und Befolgung der Satzung und Zielsetzungen des Forums, die aktive Unterstützung von und Teilnahme an Veranstaltungen und die regelmäβige Entrichtung des Mitgliedsbeitrages.
  7. Der Hauptvorstand legt der Generalversammlung in regelmäβigen Abständen eine Empfehlung bezüglich des Mitgliedsbeitrages vor, gemessen am Bedarf einer effizienten Verwaltung des Forums, die von den Mitgliedern besprochen und nach Gutdünken verabschiedet wird.

4. Die Generalversammlung der Mitglieder

Die Generalversammlung ist der höchste Entscheidungsträger des Forums und findet in Form der Jahreshauptversammlung oder als Auβerordentliche Mitgliederversammlung statt.

  1. Die Jahreshauptversammlung (JHV) wird einmal jährlich im Auftrage des Hauptvorstandes durch das Sekretariat einberufen. Das Datum dafür muss mindestens zwei Monate vorher bekannt gemacht werden, und die schriftliche Einladung geht mindestens 21 Tage vorher an die Mitglieder und enthält die Tagesordnung, Texte der vorgeschlagenen Resolutionen und eine Liste der Vorstandsnominierungen. Das normale Programm beinhaltet:
    • Annahme der Tagesordnung, einschlieβlich der Genehmigung zusätzlicher Anträge durch teilnehmende Mitglieder;
    • Vorlage des Protokolls der vorigen JHV sowie möglicher zwischenzeitlicher Generalversammlungen;
    • Jahresbericht des Vorstandsvorsitzenden;
    • Finanzbericht des vergangenen Finanzjahres;
    • Wahl der Mitglieder des Hauptvorstandes;
    • Feststellung des Mitgliedsbeitrages;
    • Weitere Besprechungspunkte, sowie allgemeine Diskussion über Aktivitäten und Planung des Forums.
  2. Eine Auβergewöhnliche Mitgliederversammlung wird im Auftrage des Hauptvorstandes oder auf schriftliches Gesuch von mindestens 15 Mitgliedern des Forums einberufen:
    • Die schriftliche Einladung für diese Versammlung muss binnen sieben Tagen nach Gesuch der 15 Mitglieder mit einer Frist von mindestens sieben Tagen vor dem Datum der Versammlung erfolgen;
    • Die Auβergewöhnliche Mitgliederversammlung behandelt einzig und allein das Thema, wofür die Versammlung einberufen wird.
  3. Das Quorum (beschlussfähige Mindestanzahl Mitglieder) einer Generalversammlung sind zwanzig anwesende Mitglieder – persönlich oder per Proxy (schriftlicher Vertretung) –, aber in jedem Falle nicht weniger als 20% der Gesamtzahl der Forumsmitglieder.
    • Ohne Quorum dürfen keine Amtshandlungen erfolgen.
    • Wenn nach einer halben Stunde Wartezeit noch kein Quorum vorhanden ist, wird die Versammlung um eine weitere halbe Stunde vertagt; sie tritt danach erneut zusammen und gilt nun als vorschriftsmäβig konstituiert, und Entscheidungen, die von den dann Anwesenden – ob persönlich oder per Proxy – getroffen werden, sind als gültig und bindend zu betrachten.
  4. Jedes Mitglied kann ein anderes Mitglied durch ein schriftliches, unterzeichnetes Proxy beauftragen, es bei einer Versammlung zu vertreten; das Proxy muss vor Beginn der Versammlung eingereicht werden.

5. Der Hauptvorstand

  1. Der Hauptvorstand des Forums stellt das ausführende Gremium dar und besteht aus sieben durch eine Generalversammlung gewählten Mitgliedern; der Hauptvorstand kann zusätzliche Mitglieder auf Grund ihrer speziellen Expertise, Veranlagung oder Qualifikation, aber ohne Stimmrecht, in das Gremium aufnehmen; die Anzahl der Mitglieder des Hauptvorstandes kann im Rahmen einer Generalversammlung durch einfache Mehrheitswahl verändert werden.
  2. Der erste aus der Gründungsversammlung resultierende Hauptvorstand besteht aus vier Mitgliedern, die im Voraus vom Gründungsausschuss benannt werden sowie drei Mitgliedern, die aus einer Liste von vorab nominierten Kandidaten durch die Mitglieder der Gründungsversammlung gewählt werden.
  3. Für darauffolgende Jahreshauptversammlungen müssen Nominierungen von Kandidaten für die Wahl in den Hauptvorstand schriftlich im Voraus eingereicht werden, unterzeichnet von dem jeweiligen Kandidaten sowie von zwei vorschlagenden Mitgliedern; falls vorab nicht genügend Nominierungen seitens der Mitglieder erfolgen, ist der Hauptvorstand befugt, zusätzliche Kandidaten zu nominieren, um die Mindestanzahl von sieben Mitgliedern im Hauptvorstand zu gewährleisten.
  4. Hauptvorstandsmitglieder werden für die Dauer von zwei Jahren gewählt und können sich zur Wiederwahl stellen; im ersten Hauptvorstand, der aus der Gründungsversammlung hervorgeht, endet die Amtszeit von vier Mitgliedern mit Beginn der ersten darauffolgenden ordentlichen JHV, die Amtszeit der anderen drei Mitglieder endet mit Beginn der zweiten ordentlichen JHV.
  5. Eine Generalversammlung kann, aus stichhaltigem Grunde, ein Mitglied des Hauptvorstandes vorzeitig seines Amtes entheben und durch ein anderes Mitglied ersetzen; das betroffene Mitglied muss vorab darüber informiert werden und die Gelegenheit bekommen, sich vor oder während der Generalversammlung zu erklären.
  6. Sollte eine Freistelle im Hauptvorstand entstehen, können die anderen Mitglieder diese Stelle vorübergehend durch ein Forumsmitglied ihrer Wahl füllen; die Amtszeit eines solchen Mitglieds, welches ein Stimmrecht im Vorstand hat, ist im Prinzip mit Beginn der nächsten JHV beendet, kann aber durch die JHV verlängert werden.
  7. Sollte sich die Zahl der Hauptvorstandsmitglieder auf drei oder weniger verringern, ist das Gremium nicht mehr handlungsberechtigt, und sind die übrigen Mitglieder verpflichtet, eine Auβergewöhnliche Mitgliederversammlung einzuberufen, um einen neuen Hauptvorstand wählen zu lassen.
  8. Zwischen den Generalversammlungen ist der Hauptvorstand gefordert, regelmäβige Kommunikation mit den Mitgliedern zu pflegen. Vor allem wenn es um Stellungnahmen zu bedeutenden Themen geht, ist es wichtig, die Meinungen möglichst vieler Mitglieder einzuholen, sei es durch eine Auβergewöhnliche Mitgliederversammlung – soweit die Zeit es zulässt – oder durch andere Mittel, insbesondere elektronischer Art.
  9. Der Hauptvorstand schlägt der Generalversammlung die Beträge vor, die als Mitgliedsbeiträge durch normale Mitglieder sowie durch Firmenmitglieder gezahlt werden.
  10. Der Hauptvorstand kann Unterausschüsse aus Forumsmitgliedern ernennen und bestimmte Funktionen an diese delegieren. Ebenso können drei seiner Mitglieder als Exekutiv-Ausschuss ernannt werden, der die täglichen Verwaltungsaufgaben beaufsichtigt.
  11. Direkt anschlieβend an die JHV tritt der neugewählte Hauptvorstand zusammen und wählt aus seinen Reihen den Vorsitzenden, der auch als „Präsident“ des Forums bezeichnet werden kann, sowie den Sekretär und den Schatzmeister.
  12. Der Hauptvorstand ist befugt, allgemeine Verhaltensregeln sowie Regeln in Bezug auf Verwaltung und Vorgehensweisen zu formulieren; diese müssen den Bestimmungen der Satzung entsprechen.

6. Abwicklung der Geschäfte

  1. Zur effizienten Abwicklung der Geschäfte des Forums tritt der Hauptvorstand so oft zusammen wie nötig, aber mindestens einmal alle zwei Monate. Der durch die Ortsvorstände konstituierte Beirat ist befugt, in regelmäβigen Abständen in beratender Funktion an den Sitzungen des Hauptvorstandes teilzunehmen; dies geschieht alle drei bis vier Monate oder wie untereinander vereinbart.
  2. Der Sekretär beruft die Sitzungen des Hauptvorstandes im Auftrag des Vorsitzenden oder zweier Vorstandsmitglieder ein.
  3. Der Vorsitzende ist verantwortlich für die Vorbereitung und Präsentation des jährlichen Tätigkeitsberichts bei der JHV des Forums.
  4. Der Schatzmeister ist verantwortlich für die Vorbereitung und Präsentation des Finanzberichtes über das vergangene Finanzjahr bei der JHV des Forums.
  5. Der Hauptvorstand ist beschlussfähig mit einem Quorum von vier seiner Mitglieder; der Vorsitzende hat eine ausschlaggebende Stimme.
  6.  

7. Satzungsänderungen

  1. Die Satzung kann nur im Rahmen einer Auβergewöhnlichen Mitgliederversammlung, welche zu diesem Zweck einberufen wurde, verändert werden.
  2. Es muss ein Quorum von mindestens 25% aller Mitglieder (persönlich oder per Proxy) anwesend sein, und mindestens zwei Drittel dieser Anwesenden müssen der Änderung zustimmen.

8. Auflösung des Forums

  1. Die Auflösung des Forums kann nur im Rahmen einer Auβergewöhnlichen Mitgliederversammlung, welche zu diesem Zweck einberufen wurde, beschlossen werden.
  2. Sollte nach Begleichung aller Verpflichtungen des Forums ein Guthaben übrig sein, wird dieses nicht unter den Mitgliedern verteilt, sondern ist – nach Gutdünken der letzten Mitglieder des Hauptvorstandes – einer Person oder Institution in Namibia mit vergleichbaren Zielsetzungen zu überlassen.